Honorar
Das anwendbare Honorar wird bei Mandatsbeginn mit der Klientschaft besprochen. In der Regel wird nach Zeitaufwand abgerechnet, wobei der Ansatz in der Regel zwischen 250 und 350 Franken pro Stunde liegt. Bei festem Streitwert richtet sich das Honorar nach dessen Höhe. Auf Nachfrage erhalten Sie gerne eine Einschätzung der Kosten.
Falls Sie für die Anwalts- und Gerichtskosten nicht aufkommen können, prüfen wir die Möglichkeit der sogenannten unentgeltlichen Prozessführung. Grundvoraussetzung für einen Kostenerlass ist der Nachweis der Bedürftigkeit mittels Unterlagen.